- nachweisen
- bestätigen; zertifizieren; bescheinigen; belegen; unter Beweis stellen; konstatieren; beweisen; herausfinden; zeigen; aufspüren; aufklären
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nach|wei|sen ['na:xvai̮zn̩], wies nach, nachgewiesen <tr.; hat:1. den Nachweis für etwas erbringen:das lässt sich nur schwer nachweisen; jmdm. einen Fehler, eine Schuld, einen Irrtum nachweisen.2. jmdm. etwas, was ihm vermittelt werden soll, angeben und ihm entsprechende Informationen darüber geben:jmdm. eine Stellung, ein Zimmer nachweisen.* * *
nach||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉1. etwas \nachweisen beweisen, belegen2. jmdm. etwas \nachweisen2.1 beweisen, dass jmd. für etwas verantwortlich ist2.2 jmdm. etwas angeben, vermitteln● man konnte ihm nicht \nachweisen, dass er davon gewusst hatte; jmdm. einen freien Arbeitsplatz, eine Stellung, eine Wohnung \nachweisen; seine Befähigung, sein Recht, seine Staatsangehörigkeit \nachweisen; ich konnte ihm seinen Fehler, Irrtum \nachweisen; er konnte seine Unschuld nicht \nachweisen* * *
nach|wei|sen <st. V.; hat:1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen:etw. streng wissenschaftlich n.;jmdm. einen Fehler n. (nachweisen, dass er einen Fehler begangen hat).2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen:jmdm. eine Arbeitsstelle n.* * *
nach|wei|sen <st. V.; hat: 1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen: etw. unwiderlegbar, schlüssig, streng wissenschaftlich n.; etw. lässt sich leicht, nur schwer, gar nicht n.; jmdm. einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl n. (nachweisen, dass er einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl begangen hat); man konnte ihr nichts n. (sie keiner Schuld überführen). 2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen: jmdm. eine Arbeitsstelle, ein Zimmer n. ∙ 3. (jmdn.) zeigen, einen Hinweis (auf jmdn.) geben: Kann Er mir nicht den Offizier n., der gestern noch in diesem Zimmer gewohnt hat? (Lessing, Minna I, 9).
Universal-Lexikon. 2012.