nachweisen

nachweisen

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nach|wei|sen ['na:xvai̮zn̩], wies nach, nachgewiesen <tr.; hat:
1. den Nachweis für etwas erbringen:
das lässt sich nur schwer nachweisen; jmdm. einen Fehler, eine Schuld, einen Irrtum nachweisen.
Syn.: aufzeigen, belegen, beweisen, dokumentieren, untermauern, zeigen.
2. jmdm. etwas, was ihm vermittelt werden soll, angeben und ihm entsprechende Informationen darüber geben:
jmdm. eine Stellung, ein Zimmer nachweisen.

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nach||wei|sen 〈V. tr. 277; hat
1. etwas \nachweisen beweisen, belegen
2. jmdm. etwas \nachweisen
2.1 beweisen, dass jmd. für etwas verantwortlich ist
2.2 jmdm. etwas angeben, vermitteln
● man konnte ihm nicht \nachweisen, dass er davon gewusst hatte; jmdm. einen freien Arbeitsplatz, eine Stellung, eine Wohnung \nachweisen; seine Befähigung, sein Recht, seine Staatsangehörigkeit \nachweisen; ich konnte ihm seinen Fehler, Irrtum \nachweisen; er konnte seine Unschuld nicht \nachweisen

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nach|wei|sen <st. V.; hat:
1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen:
etw. streng wissenschaftlich n.;
jmdm. einen Fehler n. (nachweisen, dass er einen Fehler begangen hat).
2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen:
jmdm. eine Arbeitsstelle n.

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nach|wei|sen <st. V.; hat: 1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen: etw. unwiderlegbar, schlüssig, streng wissenschaftlich n.; etw. lässt sich leicht, nur schwer, gar nicht n.; jmdm. einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl n. (nachweisen, dass er einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl begangen hat); man konnte ihr nichts n. (sie keiner Schuld überführen). 2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen: jmdm. eine Arbeitsstelle, ein Zimmer n. ∙ 3. (jmdn.) zeigen, einen Hinweis (auf jmdn.) geben: Kann Er mir nicht den Offizier n., der gestern noch in diesem Zimmer gewohnt hat? (Lessing, Minna I, 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • nachweisen — V. (Mittelstufe) die Richtigkeit von etw. durch Beweise bestätigen Beispiele: Kannst du deine Fremdsprachenkenntnisse nachweisen? Der Angeklagte hat sein Alibi nachgewiesen …   Extremes Deutsch

  • nachweisen — na̲ch·wei·sen (hat) [Vt] 1 etwas nachweisen (mit Dokumenten) zeigen, dass man etwas hat <ein festes Einkommen, einen festen Wohnsitz nachweisen> 2 etwas nachweisen mit Argumenten oder Dokumenten zeigen, dass das, was man behauptet, wahr ist …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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  • nachweisen — nach|wei|sen (beweisen); er hat den Tatbestand nachgewiesen …   Die deutsche Rechtschreibung

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